Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns mit Unternehmen, öffentlich-rechtlichen juristischen Personen und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen abgeschlossenen Verträge.
1) Abweichende Vereinbarungen
Abweichende allgemeine Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
2) Angebot und Vertragsabschluss
a) Kostenanschläge werden von uns gewissenhaft und so genau wie möglich aufgestellt. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bleiben jedoch vorbehalten.
b) Bei Abbildungen in Drucksachen, Gewichts- und Maßangaben handelt es sich um Circa-Angaben, wenn sie nicht schriftlich garantiert werden.
c) Soweit wir Aufträge schriftlich bestätigen, legt der Inhalt der Bestätigung das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang rechtsverbindlich fest.
d) Nebenabreden und mündliche Erklärungen inkl. Zusicherungen und Garantien unserer Mitarbeiter werden in diesem Fall nur Vertragsinhalt, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Vollmacht zur Erteilung von Garantien und Zusicherungen beschränkt sich auf Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte.
3) Preise
Unsere Preise sind in € zuzüglich Mehrwertsteuer angegeben.
4) Lieferfristen
Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich, da unsere Mitarbeiter nicht bevollmächtigt sind, mündliche Terminzusagen zu machen. Die Liefertermine gelten unter den Vorbehalten, dass
– wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden,
– unvorhersehbare Umstände einschließlich Streik sowie Aussperrung und Force Majeure die Erfüllung
der Verpflichtungen nicht hindern,
– der Kunde seinen Mitwirkungspflichten (Übergabe erforderlicher Unterlagen, Informationen u.a.) rechtzeitig nachkommt.
5) Gewährleistung
a) Wir verpflichten uns, bei Mängeln von Kaufgegenständen oder Werken nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zur Neulieferung. Für den Fall, dass die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, bleiben dem Kunden die Rechte nach §§ 437 Nr. 2, 440, 441 BGB (Rücktritt oder Minderung). Ein Rücktritt wegen des Fehlschlagen der Nacherfüllung setzt mindestens drei vergebliche Nachbesserungsversuche voraus. Schadensersatz müssen wir gewährleistungshalber nur leisten, wenn wir den Schaden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn der Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen eintritt.
b) Sollte der Kunde seinerseits wegen einer von uns gelieferten neu hergestellten beweglichen Sache Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt sein, bleiben ihm die Rechte aus §§ 478, 479 BGB unbenommen.
c) Der Kunde verpflichtet sich, Kauf- oder Mietgegenstände und sonstige Leistungen bei der Übergabe bzw. Abnahme sorgfältig zu überprüfen und uns anzuzeigen, wenn sich ein Mangel zeigt. Zeigt sich ein Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach dem Auftreten des Mangels erfolgen. Unterlässt der Kunde diese Anzeigen, gilt die Leistung auch in Ansehung des Mangels als genehmigt.
d) Bei unsachgemäßen Eingriffen Dritter in Liefergegenstände oder Leistungen ohne unsere Genehmigung erlöschen die Gewährleistungsansprüche.
e) Gebrauchte Maschinen verkaufen wir wie besehen.
f) Die im Prospektmaterial und Angebotstext enthaltenen technischen Daten und Beschreibungen von Liefergegenständen basieren auf Angaben der Hersteller. Wir selbst können deshalb diese Eigenschaften dem Kunden grundsätzlich nicht garantieren.
g) Die Gewährleistungsverjährungsfrist beträgt ein Jahr. Bei Schadensersatzansprüchen aus von uns zu vertretenden Vorsatz und im Fall von §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB gelten die gesetzlichen Fristen. § 479 BGB bleibt unberührt.
6) Ausschluss von Ansprüchen
Sofern nicht unsere Betriebshaftpflichtversicherung eingreift und sofern nicht wesentliche Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) betroffen sind, haften wir für Schäden nur für uns gesetzlich zuzurechnendes vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Im Fall von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen gilt diese Ausnahme nicht.
7) Schadenminderung/Datensicherung
Der Kunde verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zur Minderung evtl. auftretender Schäden zu treffen und dabei insbesondere die Datensicherung täglich mit mindestens fünf in regelmäßigem Wechsel zum Einsatz gebrachten Datenträgern vorzunehmen. Auskünfte zu allen Fragen der Datensicherung können bei uns ergänzend eingeholt werden. Für Schäden, die durch eine ordnungsgemäße Datensicherung vermieden worden wären, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
8) Abtretungsverbot
Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.
9) Zahlung
a) Alle Rechnungen sind bei Fälligkeit sofort netto Kasse zu bezahlen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Verzug tritt am fünften Tag nach Fälligkeit und Rechnungsdatum ein.
b) Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Aufrechnung aufgrund von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist unzulässig.
c) Wenn nach vorheriger Vereinbarung Wechsel angenommen werden, so erfolgt dies nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen zuzüglich Mehrwertsteuer gehen nach Maßgabe der Privatbankensätze zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.
10) Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung sämtlicher Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Die Waren bleiben in unserem Eigentum bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer.
11) Schutz- und Urheberrechte
Alle urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte an Software-Leistungen, Kostenanschlägen, Zeichnungen, Angebotsunterlagen etc. verbleiben bei uns. Die genannten Leistungen und Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
12) Zusatzbedingungen
a) Zusatzbedingungen für Service-Leistungen: In Ergänzung zu den vorstehenden Geschäftsbedingungen gilt bei Installations- und Serviceleistungen folgendes:
(1) Betriebsfremde Arbeiten: Unsere Angebote erfassen nicht betriebsfremde Arbeiten (z.B. Erstellung von Mauerdurchbrüchen, Malerarbeiten etc.)
(2) Kostenanschläge: Soweit in Kostenanschlägen die Preisansätze nicht garantiert sind, wird der Kunde von uns unverzüglich informiert, wenn sich herausstellt, dass eine Überschreitung des Anschlags um mehr als 20 % zu erwarten ist. Der Kunde ist dann berechtigt, den Vertrag gem. § 650 BGB zu kündigen.
(3) Zwischenrechnungen: Installations- und Servicearbeiten, die in ihrer Gesamtlänge über einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen laufen, berechtigen uns zu 14-tägigen Zwischenrechnungen, die sofort fällig sind.
b) Zusatzbedingungen für Software-Leistungen: In Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt bei Software-Leistungen folgendes:
(1) Standard-Programme: Der Leistungsumfang von Standard-Software (Grundsatzprogrammpakete und Branchenprogrammpakete) ist in der jeweils zugehörigen und dem Auftraggeber ausgehändigten Leistungsbeschreibung festgelegt. Abweichende oder zusätzliche Anforderungen sind nur bindend, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Unsere Mitarbeiter sind zu mündlichen Zusagen nicht bevollmächtigt.
(2) Individual-Programme: Die Programmfestlegung für die Individual-Software nach ihrem Leistungsumfang und ihrem Einsatz beruht auf der nach den Angaben des Kunden vorgenommenen Systemanalyse und bildet die Grundlage für die Programmierung. Die Programmfestlegung wird dem Kunden schriftlich bestätigt (vgl. Ziffer 2c).
(3) Nutzungsrecht: Der Kunde hat das Recht, die Programme in der vom Lizenzgeber bestimmten Betriebsumgebung entweder in dem Umfang zu nutzen, wie in der Anlage zum Vertrag bzw. im Programmschein im einzelnen festgelegt, oder – sofern keine genaue Festlegung erfolgt – die Programme für einen einzelnen Anwender auf einem einzelnen Computer zu nutzen.
(4) Fremdlizenzen: Wir übertragen Lizenzen Dritter nur zu deren Lizenzbedingungen.
13) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bremen. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus unserem Rechtsverhältnis zu Kunden ist Bremen; für gegen uns gerichtete Ansprüche ist dieser Gerichtsstand ausschließlich. Wir sind befugt, den Kunden auch vor jedem anderen nach den gesetzlichen Vorschriften zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht für Unternehmer, die nicht Kaufleute sind.